| Keine Zweitwohnsitzsteuer für Studis | | Drucken | |
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AStA begrüßt Beschluss des OVG Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem Eilverfahren am 29. Januar diesen Jahres, dass Studierende, die im Haushalt der Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, für ihren Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können. Ein Studierender, der in Mainz jährlich Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 340€ bezahlen sollte, klagte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz und bekam Recht. Die Pressemitteilung des OVG zum Beschluss vom 29. Januar 2007:
Dieser Eilbeschluss des OVG hat eine "aufschiebende Wirkung" auf die Forderung der Stadt Mainz, das heißt er wird dann rechtskräftig, wenn er in einem so genannten Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Die Chancen hierfür sehen aber sehr gut aus. Fest steht zurzeit, dass leider nur Studierende, die neu in die Stadt kommen, oder fristgerecht Widerspruch gegen die Zweitwohnsitzabgabe eingereicht haben, von der Steuer befreit werden. |



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