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Den SozialreferentInnen Jessica Hamed, Anja Ibes und Michel Kleinschnieder kommt die Aufgabe zu, den in Not geratenen Studierenden durch eine einmalige finanzielle Unterstützung über den Berg zu helfen. Dies kann entweder mit einem zinslosen Darlehen (Rückzahlungsfrist: in der Regel 1 Jahr) oder aber mit einer nicht zurück zu zahlenden Geldspritze, genannt Barbeihilfe bzw. Sachbeihilfe (für die Anschaffung studienrelevanter Materialien), geschehen. Ebenso können bei uns Anträge auf Freitische gestellt und dadurch die Studicard aufgeladen werden.
Wir SozialreferentInnen verteilen die finanziellen Mittel, die dem Studentischen Hilfsfond durch die Semesterbeiträge zufließen. Dies kostet Euch pro Semester Euro 0,75. Hier haben wir ein schönes Beispiel für ein funktionierendes Solidarmodell. Alle zahlen einen Beitrag, der nicht weh tut, aber einzelnen Studis, auch Euch, helfen kann, eine akute Notsituation zu überbrücken. Bei der Vergabe dieser Gelder müssen wir nach der „Vergabeordnung des AStA-Sozialfonds“ vorgehen. Insbesondere Schwangere, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung, ausländische und andersartig benachteiligte Studierende werden bei der Vergabe von Darlehen und Barbeihilfen besonders berücksichtigt.
Wenn auch Ihr einmal in Geldschwierigkeiten steckt: Scheut Euch nicht, in die Sozialreferatssprechstunde (hängen an der Tür des Referats aus) zu kommen. Wir werden versuchen, Euch zu helfen. Dafür benötigen wir von Euch: Eure kompletten Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie evtl. Eure offenen Rechnungen. Voraussetzung für eine Unterstützungsleistung durch das Sozialreferat: Ihr seid eingeschriebeneR StudentIn der Uni Mainz und unverschuldet in Not geraten. Auf Wunsch geben wir Euch nützliche Tipps und Informationen rund ums Sparen beim Studieren (z.B.: Wo kann ich was beantragen?). Wir können Euch auch verschiedene Beratungs- und sonstige soziale Anlaufstellen an der Uni und in der Stadt Mainz nennen. Außerdem sind bei uns brauchbare Infobroschüren erhältlich, so z. B. die aktuelle BAföG-Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder das Sozialinfo, ein wertvolles Heftchen zu verschiedenen sozialen und finanziellen Aspekten des Studierendenlebens, das in Zusammenarbeit der rheinland-pfälzischen Sozialreferate erstellt wurde. Zum Schluss noch ein Hinweis auf unsere seit einem Jahr bestehende SchuldnerInnenberatung, die einmal im Monat von 11.00- 16.00 Uhr stattfindet und euch auch schon beraten kann, bevor ihr in Schulden geratet, bzw. wenn sich bei euch die Tendenz dazu abzeichnet. Die nächsten beiden Termine sind der 26. Januar und der 9. Februar.
Außerdem findet dienstags von 16.00- 18.00 Uhr die Rechtsberatung des AStA statt. In der vorlesungsfreien Zeit findet sie zweiwöchentlich im AStA statt. Hier habt Ihr die Möglichkeit, Euch in einem einmaligen Informationsgespräch mit einem Rechtsanwalt kostenfrei zu juristischen Problemen beraten zu lassen. AKTUELL: Diesen Freitag, den 15.01.2010, muss die Sprechstunde von Michel Kleinschneider ausfallen, ebenso alle Sprechstunden der nächsten Woche (18.-22.01.2010). Der Grund hierfür ist, dass zur Zeit keine Auszahlungen getätigt werden können, da die Universität den Haushaltsplan noch nicht genehmigt hat. Ab dem 27. Januar finden die Sprechstunden am Mittwoch von 10.00- 12.00 Uhr statt. Diese Regelung gilt bis Ende des Wintersemesters. Da der Haushalt noch immer nicht durch ist, kann auch in der Woche des 27. Januar kein Geld beantragt werden, es können lediglich beratende Gespräche stattfinden. Anträge auf Verlängerung von Darlehensverträgen können aber bearbeitet werden.
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