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Freitag, 10 September 2010
 
 
Semesterticket | Drucken |

Das SemesterTicket der Mainzer Hochschulen, das die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel ermöglicht, gibt es seit dem Wintersemester 1994/95. Es schafft eine günstige und umweltfreundliche Alternative zum Auto und ist durch seine solidarische Finanzierung für alle Studierenden unserer Universität (ohne den Standort Germersheim) erschwinglich.

 

 

 Semesterticketgebiet10.gif

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Wo darf ich fahren?

Folgende Verkehrsverbünde und Strecken können mit dem Semesterticket genutzt werden:

RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund): Es kann das gesamte Verbundgebiet und das Übergangsgebiet zum VRN genutzt werden. Beim Übergangsgebiet um Eberbach können nur Fahrten in und aus dem Verbundgebiet unternommen werden. Andere Übergangsgebiete (bspw. zum NVV oder VAB) können nicht genutzt werden.
Den Gesamtplan des RMV kann man unter folgender Adresse herunterladen:

http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tickets/Tarifgesamtplan

RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund): Es kann das gesamte Verbundgebiet und das Übergangsgebiet zum VRN genutzt werden. Letzteres ist auf dem Ticket als „ÜB Az/Wo“ gekennzeichnet.
Den Wabenplan des RNN kann man unter folgender Adresse herunterladen:

http://rnn.info/Wabenplan.695.0.html

Bahnstrecke Bacharach—Koblenz: Es kann die linksrheinische Bahnstrecke Bacharach-Koblenz genutzt werden, das heisst alle Regionalbahnen und Regionalexpresse (DB und transregio), die auf dieser Strecke verkehren. Der Stadtverkehr in Koblenz ist nicht im Ticket enthalten.

Zusatztickets: Zum Semesterticket können zusätzlich zwei Zusatztickets beim VRN erworben werden: das Westpfalz-Zusatzticket und das VRN-Zusatzticket. Beide werden vom VRN angeboten und vertrieben.
Informationen zum Bezug gibt es auf folgender Seite:

http://www.vrn.de/fahrausweise/fahrkartenuebersicht/semesterticket/

wetrewl.de: Ein unabhängiges Portal für Freizeit- und Ausflugstipps mit dem Semesterticket in den Tarifgebieten des RMV, RNN, NVV und dem VRN-Übergangstarifgebiet um Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt sowie Gießen und Marburg.

http://www.wetrewl.de

 

 

Letzte Bahnstationen im Semesterticketgebiet

RMV-Gebiet (inkl. VRN-Übergangstarifgebiet)

Richtung Aschaffenburg (über Darmstadt) bis Babenhausen

Richtung Aschaffenburg (über Hanau) bis Großkrotzenburg

Richtung Göttingen bis Burghaun

Richtung Burbach (Kr. Siegen) bis Allendorf

Richtung Diez bis Limburg

Richtung Erndtebrück bis Wallau (Lahn)

Richtung Frankenberg bis Münchhausen

Richtung Gemünden bis Jossa

Richtung Heidelberg (über Eberbach) bis Neckar-Steinach

Richtung Heidelberg (über Weinheim) bis Lützelsachsen

Richtung Kassel bis Neustadt (Kr. Marburg)

Richtung Koblenz bis Lorchhausen

Richtung Mannheim (über Bürstadt) bis Lampertheim

Richtung Montabaur bis Elz Süd

Richtung Mosbach bis Eberbach

Richtung Siegen bis Dillbrecht Bahnhof

Richtung Westerburg bis Wilsenroth

RNN-Gebiet (inkl. VRN-Übergangstarifgebiet)

Richtung Kaiserslautern (über Kreuznach) bis Hochstätten

Richtung Koblenz bis Koblenz (über Bacharach bis 13.12.08, s. o.)

Richtung Grünstadt bis Hohen-Sülzen

Richtung Kaiserslautern (über Monsheim) bis Marnheim

Richtung Saarbrücken bis Neubrücke

Richtung Ludwigshafen bis Bobenheim



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Was ist denn ein Verbundgebiet?

A: In Deutschland sind die meisten Verkehrsbetriebe in Verkehrsverbünde zusammengeschlossen.  Der Gültigkeitsbereich eines solchen Verkehrsverbunds nennt sich Verbundgebiet. In diesem Gebiet kann man mit dem Tarif des jeweiligen Verkehrsverbundes fahren. 

F: Was ist ein Übergangstarifgebiet?

A:  Ein Übergangstarifgebiet (oder auch Übergangsbereich u. ä.) ist ein Gebiet, das dem Verbundgebiet eines benachbarten Verkehrsverbundes angehört, in dem jedoch auch der Tarif des Verkehrsverbundes gültig ist, der dieses Gebiet als Übergangstarifgebiet ausweisen kann. Das Semesterticket ist in den Verbundgebieten des RMV und RNN gültig. Der Übergangsbereich vom RMV zum VRN sind ebenfalls im Gültigkeitsbereich. Der Übergangsbereich des RNN zum VRN ebenfalls.

Auf den Wabenplänen des RMV und RNN sind die Übergangstarifgebiete zu sehen:

F: Ich bin mir nicht sicher, ob Musteroberdorf im Ticketgebiet ist, wie kann ich das nachprüfen?

A: Schau auf die Karten auf der Homepage des AStA (siehe unten) und schau auf die Wabenpläne des RNN und des RMV. (rnn.info | rmv.de)

F: Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?

A: Den gesamten ÖPNV der oben aufgeführten Verbünde. In der Bahn muss man beachten, dass das Ticket nur im Nahverkehr gültig ist (S-Bahn, RB, RE usw.) und lediglich in der 2. Klasse.

F.: Ich studiere nicht in Mainz, werde jedoch wegen eines Praktikums dort einige Zeit verbringen, gibt es für mich die Möglichkeit das Semesterticket zu erhalten?

A.: Nein.

F.: Ich studiere in Germersheim, wohne aber in Mainz, kann ich das Mainzer Semesterticket erhalten?

A.: Nein.

F: Gibt es ein Zusatzticket zur Nutzung von Fernverkehrszügen oder der ersten Klasse?

A: Nein.

F: Gibt es Zusatztickets für andere Verkehrsverbünde?

A: Ja, es gibt für den VRN zwei Zusatztickets — das VRN-Zusatzticket (141 €) und das WVV-Zusatzticket (125 €). Mehr Informationen gibts auf vrn.de.

F: Ist das Ticket übertragbar?

A: Nein.

F: Kann ich jemanden mit meinem Ticket mitnehmen?

A: Nein.

F: Muss ich sonst noch was beachten?

A: Das Ticket darf nicht laminiert werden. Dadurch verliert es seine Gültigkeit. Es ist außerdem nur gültig zusammen mit einem Lichtbildausweis. Dieser kann ersetzt werden durch eine von öffentlicher Stelle oder der MVG beglaubigten Kopie. Das Ticket selbst muss allerdings als Original vorliegen!

F: Wie viel kostet eigentlich das Ticket?

A: Derzeit 118 € (Stand WiSe 2007/08 u. SoSe 2008). Diese werden mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Das Ticket wird in einem Solidarmodell finanziert, daher ist jeder verpflichtet den Beitrag zu leisten.
Auf dieser Seite findet ihr mehr zum Semesterbeitrag: Semesterbeitrag

F: Wie funktioniert das Solidarmodell?

A: Dadurch, dass alle verpflichtet sind den Beitrag zu leisten, ist es möglich sehr günstige Konditionen bei den Verkehrsbetrieben zu erhalten. Die Verkehrsbetriebe profitieren davon Planungssicherheit über große Summen zu haben und kaum Aufwand im Vertrieb zu haben. Studierende profitieren von dem unschlagbaren Preis des Semestertickets.

F: Sind wirklich alle verpflichtet zu zahlen?

A: Es gibt einige Fälle in denen das Ticket rückerstattet werden kann: Zum einen können Schwerbehinderte, die ohnehin Anspruch auf kostenfreie Beförderung haben, das Ticket auf Antrag beim Behindertenreferat im AStA erstattet bekommen, zum anderen können Personen, die sich aus einem studienbezogenem Grund mehr als drei Monate im Semester außerhalb des Ticketbereiches aufhalten (bspw. PJ oder Auslandssemester), ebenfalls auf Antrag beim Verkehrsreferat ihren Beitrag erstattet lassen. Weiterhin können Zweithörer einer Hochschule im Ticketbereich sich das Ticket erstatten lassen, wenn sie zwei Semestertickets haben. In diesem Falle kann das Mainzer Ticket erstattet werden, falls es das günstigere ist.

F: Gibt es Bestrebungen den VRN in den Gültigkeitsbereich einzubinden?

A: Oft wird der Wunsch an uns herangetragen den VRN in das Ticket einzubinden. Die abzusehenden zusätzlichen Kosten für solch eine Erweiterung sind jedoch von der derzeit amtierenden Koalition nicht tragbar. Die Koalition möchte sich nicht für eine grundlegende Änderungen des Semestertickets einsetzen, sondern hält an dem Modell fest, dass RNN- und RMV-Gebiet das Semesterticketgebiet im Wesentlichen darstellen sollen.

F: Wieso ist der Gültigkeitsbereich so asymmetrisch? Hessen ist in großen Teilen abgedeckt, Rheinland-Pfalz jedoch nur sehr wenig.

A: Diese Asymmetrie ist begründet in der Verbundstruktur der Verkehrsbetriebe. Schaut man sich jedoch die Beträge an (siehe hierzu Semesterbeitrag), welche an die Verkehrsverbünde gezahlt werden, so sieht man, dass für das doch sehr große RMV-Gebiet ungefähr genauso viel bezahlt wird wie für den RNN. Es gibt also hier keine besondere Bevorzugung hessischer Studierender, die Asymmetrie ist durch eine Orientierung der Beiträge am tatsächlichen Einzugsgebiet wieder aufgehoben.

 

Seite zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags für Studierende außerhalb des Geltungsbereichs

Seite zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags für behinderte Studierende


zuletzt geändert am 17.3.2009 von Eva-Maria

 

 
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